Unsere AGB regeln die Bedingungen für eine reibungslose Zusammenarbeit und transparente Abläufe.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Agentur „SPICED UP Agency“, Inhaber Kristoffer Hinrichs (nachfolgend „Agentur“), und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde“). Mit der Beauftragung erkennt der Kunde diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungen der Agentur
Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Content-Erstellung, Branding und Marketing-Strategie für Immobilienmakler und Immobilienfirmen an. Die Leistungen können projektbasiert oder im Rahmen eines Retainer-Vertrags erbracht werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots der Agentur oder durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (auch per E-Mail).
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Bei projektbasierten Leistungen ist die Zahlung in voller Höhe vor Projektbeginn zu entrichten.
4.3 Bei Abo-Verträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Alternativ kann der Gesamtbetrag für die Vertragslaufzeit im Voraus entrichtet werden, ggf. mit Rabatt (nach individueller Vereinbarung).
4.4 Sämtliche Reisekosten sind bei Abo-Verträgen inklusive, bei Einzelprojekten gesondert zu vergüten.
4.5 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.6 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Mahngebühren zu berechnen und Leistungen bis zur Zahlungsausgleichung auszusetzen.
4.7 Als Zahlungsarten sind Überweisung oder SEPA-Lastschrift möglich. Weitere Details sind dem jeweiligen Vertrag oder der Rechnung zu entnehmen.
4.8 Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die Leistung der Agentur nicht das Media-Budget für bezahlte Werbeanzeigen („Paid Ads“). Dieses Budget wird vom Kunden separat getragen und ist nicht im vereinbarten Preis enthalten.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung sämtliche für die Produktion erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien, insbesondere hochwertige Fotos, Angabe zur Lage und Objektbeschreibungen, zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung gehen nicht zulasten der Agentur.
5.2 Am Drehtag dürfen keine weiteren Dienstleister (z. B. Entrümpelung, Home Staging oder Gärtner) an der Immobilie tätig sein, um eine reibungslose Produktion zu gewährleisten. Diese müssen vorab früh genug in die Planung integriert werden und Ihre Arbeit spätestens einen Tag vor den Dreharbeiten abschließen.
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass die Immobilie für die Dreharbeiten vorbereitet und störungsfrei zugänglich ist. Eventuelle Störungen, die durch Nachbarn, Eigentümer oder Dritte verursacht werden, sind vorab durch den Kunden zu klären.
5.4 Die SPICED UP Agency behält sich vor, die Zusammenarbeit bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte einzustellen oder zusätzliche Kosten für Mehraufwand zu berechnen.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Nach vollständiger Bezahlung räumt die Agentur dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten für die im Angebot definierten Zwecke und Plattformen ein.
6.2 Eine weitergehende Nutzung, Veränderung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
6.3 Alle produzierten Inhalte bleiben das exklusive Eigentum der SPICED UP Agency, auch nach der Auslieferung an den Kunden. Der Kunde erwirbt die fertige Version der Dienstleistungen, einzelne Dateien sind von der Lieferung ausgeschlossen.
6.4 Die Agentur darf Inhalte zu Referenz- und Marketingzwecken nutzen.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
7.2 Abo-Verträge haben eine vereinbarte Mindestlaufzeit (z. B. 3, 6 oder 12 Monate). Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um die anzahl der gebuchten Monate.
7.3 Ein Upgrade auf eine höhere Vertragsstufe ist jederzeit möglich.
7.4 Bei einmaligen Projekten beträgt die Laufzeit der Kampagne einen (1) Monat ab dem Tag der Live-Schaltung der Inhalte, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Laufzeit vereinbart ist.
7.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Haftung
8.1 Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8.4 Die Agentur haftet nicht für Ergebnisse, Erfolge oder Performance der gelieferten Inhalte (z. B. Reichweite, Interaktionen oder Leads), da diese von Drittplattformen und externen Faktoren abhängig sind.
8.5 Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden oder auf Dritte zurückzuführen sind.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen (insb. DSGVO) und gemäß ihrer Datenschutzerklärung.
10. Besondere Regelungen für internationale Kunden
10.1 Bei Rechnungsstellung innerhalb der Europäischen Union (EU) an Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Die Umsatzsteuer ist in diesem Fall vom Leistungsempfänger im jeweiligen Land zu erklären und abzuführen.
10.2 Für Rechnungen an Kunden außerhalb der EU wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet, sofern im Bestimmungsland keine Steuerpflicht der Agentur besteht.
10.3 Alle Preisangaben verstehen sich in Euro (€), sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde trägt sämtliche mit der Zahlung verbundenen Kosten, einschließlich Bank- und Transfergebühren, Kosten für Währungsumrechnungen sowie etwaige Wechselkursdifferenzen.
10.4 Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) der Agentur wird auf der Rechnung angegeben. Der Kunde ist verpflichtet, alle für eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erforderlichen steuerlichen Angaben (z. B. eigene USt-ID oder Unternehmensnummer) rechtzeitig zu übermitteln.
10.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle hierunter geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen.
10.6 Im Falle von Abweichungen zwischen unterschiedlichen Sprachfassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln (Sitz der Agentur). Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Verträgen.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.